Kindertanzklassen
Zur Vorbereitung auf den Eintritt in unsere Schule gibt es Kindertanzklassen, in denen Mädchen und Jungen der 1. bis 4. Grundschulklassen nachmittags zweimal wöchentlich Kindertanzunterricht erhalten.
Ausgebildete Kindertanzlehrerinnen und Korrepetitoren (musikalische Klavierbegleitung) betreuen den Unterricht.
Inhalt des Kindertanzunterrichts ist die Entwicklung des Körperbewusstseins, des Raumgefühls, des musikalisch-rhythmischen Empfindens des Kindes sowie die Förderung seines schöpferischen Ausdrucks in der Bewegung. Die Kindertanzklassen präsentieren sich regelmäßig u.a. bei den Tagen der Offenen Türen, bei der Choreografischen Werkstatt und in einer jährlichen Abschlussvorstellung.
Die Kinder, die mit Abschluss der Kindertanzklasse IV an der Aufnahme an die Staatliche Ballettschule Berlin interessiert sind, müssen in der zweiten Jahreshälfte zunächst einen Eignungstest (siehe Termine) und bei Bestehen dieses die Aufnahmeprüfung (in der Regel im Mai) durchlaufen. Der Eignungstest sowie die Aufnahmeprüfung werden von Tanzpädagogen/innen der Staatlichen Ballettschule Berlin durchgeführt.
Kosten
Ab Vertragsbeginn wird für das Schuljahr 2023/24 eine Gebühr von
€ 11,00 pro Unterrichtseinheit à 60 Minuten erhoben. (Sofern aus einer Familie mehr als ein Kind die Vorbereitungsklasse für Bühnentanz besucht, reduziert sich für das zweite und jedes weitere Kind der Stundensatz auf
€ 8,30.)
In den Ferien findet der Unterricht nicht statt.
Trainingsbekleidung
Wünschenswert ist eine einheitliche Trainingsbekleidung. Zur Probestunde sind eng anliegendes Turnzeug, kurze weiße Söckchen und leichte Turnschuhe zweckmäßig.
Finanzielle Unterstützung
Informationen zur Unterstützung von Beiträgen finden sie unter:
http://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/
Anspruch
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
(zum Beispiel Jugendverband, Sportverein, Musikschule)
Höhe der Leistung: Bis zu 10 Euro monatlich und Fahrkosten
+ Übernahme der Kosten für Anschaffung oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen bis zu 120 Euro (davon 30 Euro Eigenanteil) im Jahr
+ Vergünstigungen bei den Fahrtkosten zum Freizeitort, wenn die Entfernung dies erfordert: für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km.
+ 10 Euro monatlich für Fahrtkosten, wenn der Freizeitort (regelmäßig oder bei Turnieren, Auftritten, Freizeitfahrten) außerhalb des Tarifbereiches ABC liegt. Ansparung ist möglich.
Beantragung: Einreichen des ausgefüllten Antrages bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen (einschließlich Nachweis über Kosten des Anbieters und ggf. Rechnung für benötigte Ausrüstung)
Antrag für Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem AsylbLG
Antrag für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
Kontakt
Mona Jäckel – Organisation Telefonische
Sprechzeiten:
Di 15-17 Uhr / Fr 14-16 Uhr
Tel. +49 (30) 405 779 - 75
e-mail:
kindertanz(at)ballettschule-berlin.de
Katrin Kraatz – Buchhaltung
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr 10-16 Uhr
Tel. +49 (30) 405 779 - 51
e-mail:
k.kraatz(at)ballettschule-berlin.de
Stundenplan
Der Stundenplan unserer Kindertanzklassen für das Schuljahr 2024/25:
>>> Download
als PDF-Datei (Stand: 22.10.2024)
Anmeldeformular
Nach erfolgreich bestandener Probestunde nutzen Sie bitte dieses Formular zur Anmeldung Ihres Kindes.